Asbest ist ein gefährlicher Stoff, der in vielen älteren Gebäuden noch vorhanden ist. Auch wenn er früher in der Bauwirtschaft beliebt war, wissen wir heute, dass Exposition ernsthafte Gesundheitsrisiken mit sich bringt. Deshalb hat die flämische Regierung ein klares Ziel festgelegt: Bis 2040 soll Flandern asbestsicher sein. Es geht nicht um die vollständige Entfernung aller Asbestvorkommen, sondern um eine Umgebung, in der kein Risiko für eine Exposition besteht – ein realistischer und durchdachter Ansatz.

  • Eine asbestsichere Umgebung bedeutet, dass kein Risiko mehr für eine Exposition gegenüber Asbestfasern besteht. Da einige Anwendungen – wie unterirdische Leitungen oder schwer zugängliche Strukturen – nur schwer zu entfernen sind, wird ein realistischer Ansatz gewählt:

    Gefährliche Asbestanwendungen werden entfernt, während andere Anwendungen sicher verwaltet und abgeschirmt werden.

  • Bis 2032 muss jedes Gebäude in Flandern, das vor 2001 gebaut wurde, über eine Asbestinventur verfügen. Diese wird von einem anerkannten Experten erstellt und in einem zentralen Register erfasst. So wissen sowohl Eigentümer als auch Behörden genau, wo sich riskante Materialien befinden und in welchem Zustand sie sind.

  • Es wird Priorität auf die Anwendungen gelegt, die das größte Risiko darstellen. Konkret bedeutet das:

    • Bis 2034 müssen in öffentlichen Gebäuden unter anderem Dächer, Fassaden und Dachrinnen aus Asbestzement entfernt sein.
    • Auch losgebundene oder brüchige Asbestanwendungen müssen entfernt werden.
    • Bis 2040 müssen alle Asbestmaterialien in schlechtem Zustand entfernt sein, unabhängig vom Gebäudetyp.
    • Bei jeder Renovierung oder Wartungsarbeit, bei der Asbest zugänglich wird, ist die Entfernung verpflichtend.
  • Die Gesetzgebung ist klar. Asbest darf nicht mehr:

    • Eingekapselt oder in neuen Strukturen überdeckt werden

    • Gereinigt werden (zum Beispiel Dächer oder Fassaden)

    • Als Untergrund für neue Konstruktionen verwendet werden

    Eigentümer sind verantwortlich für das sichere Management von Asbest in ihren Gebäuden. Das bedeutet: regelmäßige Kontrollen, Risiken vermeiden und rechtzeitige Entfernung.

  • Die flämische Regierung bietet Unterstützung und Beratung, um Eigentümern zu helfen, Asbest sicher zu verwalten und zu entfernen:

    • Informationen und Werkzeuge: Klare Anleitungen, Checklisten und Protokolle zur Identifizierung, Handhabung und Entfernung von Asbest.

    • Zentrales Asbestregister: Alle Asbestbestandsaufnahmen werden in einer zentralen Datenbank gesammelt, was die Nachverfolgung von Gefahrstoffen erleichtert.

    • Förderungen und finanzielle Unterstützung: Zuschüsse stehen für die Asbestsanierung zur Verfügung, insbesondere in Verbindung mit energetischen Renovierungsmaßnahmen.

    • Branchenspezifische Beratung: Spezielle Hinweise für Schulen, Krankenhäuser, Arbeitsstätten und andere öffentliche Gebäude.

    • Überwachung und Durchsetzung: Die Behörden stellen sicher, dass Eigentümer Fristen und Sicherheitsstandards einhalten.

    Dieser koordinierte Ansatz trägt dazu bei, Risiken zu reduzieren, sichere Handhabung zu gewährleisten und Eigentümer bei der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen zu unterstützen.