In vielen älteren Gebäuden ist noch Asbest verbaut. Das ist an sich kein Grund zur Panik, doch es ist wichtig, dass damit regelkonform umgegangen wird. Besonders in Bereichen, in denen viele Menschen zusammenkommen – wie Schulen oder Arbeitsplätze – ist es entscheidend, dass die Risiken bekannt und gut kontrolliert sind.
Aber wer ist dafür verantwortlich? Und was können Sie tun, wenn Sie selbst besorgt sind?
-
Jeder Arbeitgeber oder Schulträger muss wissen, ob sich Asbest im Gebäude befindet. Deshalb ist es gesetzlich vorgeschrieben, ein Asbestinventar erstellen zu lassen. Dabei handelt es sich um einen Bericht, der beschreibt, wo möglicherweise asbesthaltige Materialien vorhanden sind und in welchem Zustand sie sich befinden.
Das Inventar wird von einem anerkannten Experten oder Labor erstellt und muss für alle zugänglich sein, die im oder rund um das Gebäude arbeiten oder sich dort längere Zeit aufhalten – also auch für Lehrkräfte, Beschäftigte und Eltern.
Hier erfahren Sie mehr darüber, wie man das Vorhandensein von Asbest erkennen kann.
-
Wenn tatsächlich Asbest gefunden wird, hängt das weitere Vorgehen vom Zustand des Materials ab. Ist es noch intakt und gut versiegelt, kann es oft sicher an Ort und Stelle verbleiben, solange es regelmäßig kontrolliert wird.
Sobald das Material jedoch beschädigt ist, sich löst oder leicht Staub abgibt, müssen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen werden. Das kann von Einkapseln oder Abschirmen des Materials bis hin zur vollständigen Entfernung durch ein anerkanntes Unternehmen reichen.
Die Sicherheit von Schülern, Lehrkräften und Beschäftigten hat dabei stets höchste Priorität. Der Verantwortliche des Gebäudes muss sicherstellen, dass niemand unnötig dem Risiko einer Asbestexposition ausgesetzt wird.
-
Bei jeder geplanten Renovierung, Reparatur oder Wartung ist es pflicht, vorher eine Risikoanalyse durchführen zu lassen. Diese Analyse legt fest, ob die Arbeiten sicher durchgeführt werden können und ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
Manchmal müssen Bereiche abgesperrt oder Schutzausrüstung verwendet werden. In anderen Fällen dürfen die Arbeiten nur von einem anerkannten Asbestentfernungsunternehmen durchgeführt werden.
Für Schulen ist es besonders wichtig, dass diese Arbeiten sorgfältig geplant werden, zum Beispiel außerhalb der Unterrichtszeiten oder in den Ferien, damit Schüler niemals mit gefährlichen Materialien in Kontakt kommen.
-
Mitarbeitende, Lehrkräfte und Eltern dürfen Fragen stellen oder Bedenken äußern. Wenn Sie vermuten, dass ein bestimmtes Material Asbest enthält, oder Schäden an einer alten Wandplatte, einem Rohr oder einer Deckenplatte bemerken, melden Sie dies so schnell wie möglich der Schulleitung, dem Präventionsbeauftragten oder der internen Kontaktperson des Gebäudes.
Sie müssen nicht selbst wissen, ob es sich tatsächlich um Asbest handelt – das wird fachgerecht untersucht. Wichtig ist vor allem, dass das Material nicht berührt oder entfernt wird. Schon eine kleine Beschädigung kann ausreichend sein, um gesundheitsschädliche Fasern freizusetzen.
Bis Klarheit besteht, sollte der betroffene Bereich idealerweise abgesperrt werden, und ein Experte vor Ort die Situation beurteilen.