Wenn Ihre Mitarbeiter auf einer Baustelle arbeiten, auf der Asbest vorhanden ist, sind Sie verpflichtet, zunächst zu prüfen, ob ihre Tätigkeiten ein Risiko einer Exposition darstellen. Nicht jede Aufgabe birgt dasselbe Risiko: Eine oberflächliche Inspektion erfordert andere Maßnahmen als Abbruch- oder Rückbauarbeiten. Die Art der Tätigkeit bestimmt daher, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind – von persönlicher Schutzausrüstung bis hin zu Baustellenabgrenzung und Belüftung.

Sorgen Sie also dafür, dass Sie sich im Vorfeld ein klares Bild davon machen, wer was tut, an welchem Ort und mit welchen Materialien. Nur so können Sie geeignete Maßnahmen ergreifen und das Risiko für Ihre Mitarbeiter auf ein Minimum reduzieren.

  • Es gibt drei Arten von Arbeiten mit Asbest. Welche Vorschriften einzuhalten sind, hängt davon ab, welche Tätigkeiten Ihre Arbeitnehmer konkret ausführen werden:

    • Gelegentliche Arbeiten: kleine, kurze Eingriffe ohne Risiko einer Faserfreisetzung.

    • Einfache Arbeiten: Tätigkeiten mit geringem Expositionsrisiko, wie etwa das Entfernen bestimmter asbesthaltiger Anwendungen.

    • Entfernung durch ein anerkanntes Unternehmen: risikoreiche Arbeiten, für die eine offizielle Anerkennung erforderlich ist.

  • Es geht zum Beispiel um die kurzzeitige Wartung von Asbestzement, das Einkapseln von Asbest in gutem Zustand oder das Entnehmen von Proben oder Luftmessungen. Bei dieser Art von Arbeiten werden normalerweise keine Fasern freigesetzt.

    Was musst du tun?
    Nur die grundlegenden Vorsichtsmaßnahmen anwenden. Du musst keine Meldung machen, keine Schulung einplanen und es sind keine zusätzlichen Dokumente erforderlich

  • Geht es um die Entfernung von Asbest in gutem Zustand, leicht beschädigte Außenanwendungen oder die Reinigung leicht kontaminierter Räume? Dann spricht man von „einfachen Arbeiten“. Die Risiken sind begrenzt, die Verpflichtungen jedoch deutlich höher als bei sporadischen Arbeiten.

    Vor Beginn der Arbeiten:

    Die Arbeiten müssen mindestens 15 Tage im Voraus bei der Aufsicht über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz sowie über das elektronische Portal 30bis gemeldet werden. In dieser Meldung geben Sie unter anderem den Standort der Baustelle, die Art der zu entfernenden Materialien, die Anzahl der beteiligten Arbeitnehmer und die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen an.

    Während der Vorbereitung:

    Es ist ein destruktives Asbestinventar zu erstellen und eine Risikoanalyse durchzuführen. Gibt es Hinweise darauf, dass die Grenzwerte überschritten werden könnten, sind Sie verpflichtet, einen Arbeitsplan aufzustellen. Dieser enthält Erläuterungen zur Arbeitsweise, zu den Schutzmaßnahmen sowie zur Kommunikation mit Ihrem Team.

    Für Ihre Arbeitnehmer:

    Stellen Sie sicher, dass alle beteiligten Arbeitnehmer eine achtstündige Schulung zu einfachen Asbestarbeiten absolviert haben. Diese Bescheinigung muss jährlich erneuert werden. Darüber hinaus führen Sie ein Personalregister aller potenziell exponierten Personen und schicken diese jährlich zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung beim Arbeitsmediziner.

  • Geht es um risikobehaftete Entfernungen, bei denen eine Inkubator- oder hermetisch abgedichtete Zone erforderlich ist? Dann darfst du dies nicht selbst durchführen, es sei denn, dein Unternehmen ist anerkannt.

    Was bedeutet das?

    • Du musst einen Anerkennungsantrag bei der Föderalen Dienststelle für Arbeitsmarkt und Arbeit stellen.
    • Du musst die Bedingungen aus dem Codex für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz erfüllen.
    • Deine Mitarbeiter müssen eine Schulung von 32 Stunden absolvieren, mit einer jährlichen Fortbildung von 8 Stunden.

    Mehr Informationen findest du auf  alertvoorasbest.be

  • Hör sofort mit der Arbeit auf, evakuieren Sie den Raum und sperren Sie ihn für andere ab.
    Lassen Sie ein anerkanntes Labor Proben entnehmen und warten Sie auf das Ergebnis. Erst danach treffen Sie Maßnahmen oder entscheiden, wie die Arbeit fortgesetzt wird.

  • Sobald Asbest auf einer Baustelle vorhanden ist, sind bestimmte Handlungen gesetzlich verboten, da sie das Risiko der Faserverbreitung zu groß machen.

    So darf asbesthaltiges Material niemals wiederverwendet oder eingeschlossen werden. Auch Beschädigungen sind tabu – das heißt kein Schleifen, Zerbrechen oder Werfen. Sogar das Anbringen von Solarmodulen oder eines Daches auf einem Asbestzementdach oder an einer Fassade ist nicht erlaubt.

    Außerdem darf zu keinem Zeitpunkt schnell drehendes Elektrowerkzeug auf Asbestanwendungen verwendet werden. Bohrmaschinen, Schleifmaschinen oder Kreissäge können Fasern freisetzen, ebenso wie Hochdruckreiniger oder Strahlmaschinen. Diese sind daher in Kombination mit Asbest absolut verboten.

    Und schließlich: Asbestarbeiten dürfen niemals von Zeitarbeitern, Jugendlichen, Studenten oder Praktikanten durchgeführt werden. Für solche Risiken sind Erfahrung und Schulung verpflichtend.

  • Jeder, der auf einer Baustelle arbeitet, auf der Asbest vorhanden sein kann, muss Zugang zum Asbestinventar haben. Das gilt sowohl für eigene Mitarbeiter als auch für externe Ausführer oder Subunternehmer.

    Das Ziel ist klar: Jeder muss wissen, wo Risiken bestehen, damit er sich korrekt schützen kann. Das Inventar ist also keine bürokratische Formalität, sondern ein aktives Hilfsmittel, um sicher arbeiten zu können.

  • Auf jeden Fall. Wenn du in der Baubranche tätig bist, kannst du auf die Unterstützungsmaßnahmen von Constructiv zurückgreifen. Sie helfen dir, deine Verpflichtungen einzuhalten, organisieren Schulungen und bieten praktische, maßgeschneiderte Beratung an.

    Zusätzlich stellt auch die flämische Regierung Subventionen und unterstützende Maßnahmen für die Asbestentsorgung in Betriebsgebäuden bereit. Denk zum Beispiel an Investitionen in leerstehende Gebäude, die Erneuerung von Asbestdächern oder Sanierungen bei Renovierungsprojekten.