Als Arbeitgeber müssen Sie, sobald die Möglichkeit besteht, dass Arbeitnehmer mit Asbest in Kontakt kommen könnten, eine Risikoanalyse durchführen lassen. Wird dabei tatsächlich Asbest festgestellt, sind Sie verpflichtet, ein Management- bzw. Maßnahmenprogramm zu erstellen, das klare Präventionsmaßnahmen enthält, um die Exposition so gering wie möglich zu halten.
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Bevor du Entscheidungen über Maßnahmen oder Management treffen kannst, musst du zuerst wissen, wo das Risiko genau liegt. Eine gute Analyse zeigt daher, an welchen Stellen im Gebäude Asbest möglicherweise vorhanden ist. Zusätzlich wird geprüft, welche Arbeiten das Asbest stören könnten und welche mögliche Exposition für die dort arbeitenden Mitarbeiter besteht. Erst wenn diese Risiken kartiert sind, kannst du fundiert entscheiden, welche präventiven Schritte erforderlich sind.
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Sobald Asbest tatsächlich festgestellt wird, bist du als Arbeitgeber verpflichtet, ein Managementprogramm zu erstellen. Dies ist keine Formalität, sondern ein wesentliches Dokument, mit dem du die bestehenden Risiken verfolgst und unter Kontrolle hältst. In diesem Programm legst du fest, welche Präventionsmaßnahmen du ergreifst, wie du das vorhandene Asbest sicher verwaltest oder – falls nötig – entfernen lässt, und wer innerhalb deiner Organisation für die Nachverfolgung verantwortlich ist.
Das Managementprogramm muss aktuell und praktikabel sein, es darf nicht einfach in einem Ordner verschwinden. Bei einer Inspektion musst du es vorlegen können, und das Dokument muss an die Realität am Arbeitsplatz angepasst sein.
Kurz gesagt: Ein gutes Managementprogramm hilft dir, Asbestrisiken nicht nur zu erkennen, sondern auch strukturell zu lösen.
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Absolut. Als Arbeitgeber – also nicht als Eigentümer oder Vermieter – musst du ein Asbestinventar für jedes Gebäude haben, in dem Mitarbeiter tätig sind. Du kannst dies:
- selbst zusammen mit deinem Sicherheitsberater erledigen,
- oder es von einem Experten eines anerkannten Asbestlabors durchführen lassen.
Das Inventar muss für deine eigenen Mitarbeiter sowie für externe Parteien, die Arbeiten im Gebäude ausführen, frei zugänglich sein. So weiß jeder, wann ein Risiko für eine Exposition besteht.
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Dann musst du sofort präventive Maßnahmen ergreifen, wie z. B. das Fixieren, vorübergehende Einkapseln oder das Versiegeln des Raumes. Du darfst das Risiko nicht unbeachtet lassen.
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Die regionalen externen Direktionen der Aufsicht für Arbeitswohlfahrt führen Kontrollen durch. Sie können überprüfen, ob dein Inventar, Managementprogramm und Sicherheitsmaßnahmen in Ordnung sind.
Neben der bundesweiten Gesetzgebung gibt es auch zusätzliche Verpflichtungen je nach Region. Diese können von zusätzlichen Meldepflichten bis hin zu spezifischen Verfahren für die Entfernung oder Berichterstattung reichen.