Asbest zu entfernen ist niemals ein einfacher Heimwerkerjob. Je nach Wohnort – Flandern, Brüssel oder Wallonien – gelten unterschiedliche Regeln, Pflichten und Möglichkeiten. Ganz gleich, ob Sie selbst Hand anlegen, einen Auftragnehmer beauftragen oder als Arbeitgeber für ein Gebäude verantwortlich sind: jede Region hat ihren eigenen Ansatz.

  • Manchmal darf Asbest an Ort und Stelle verbleiben, in anderen Fällen sind Sie gesetzlich verpflichtet, es zu entfernen. Denken Sie an Renovierungen, Abbrucharbeiten oder Situationen, in denen das Material beschädigt ist. Jede Region wendet eigene Kriterien an. Hier erhalten Sie einen klaren Überblick darüber, wann eingegriffen werden muss.

     

  • Sind Sie Eigentümer oder Verwalter eines Gebäudes, in dem Menschen arbeiten oder sich aufhalten? Dann haben Sie zusätzliche Verantwortlichkeiten. In Flandern ist bei bestimmten Arbeiten ein Abbruchbegleitplan verpflichtend. In Brüssel sind Genehmigungen erforderlich, und in Wallonien müssen Sie jährlich eine Asbestinventarisierung durch einen anerkannten Experten erstellen lassen. Hier erfahren Sie, was Sie als Arbeitgeber regeln müssen.

    Flandern: verpflichtender Abbruchbegleitplan
    Region Brüssel-Hauptstadt: verpflichtende Genehmigungen
    Wallonien: verpflichtende jährliche Asbestinventarisierung durch einen anerkannten Asbestentferner

  • Möchten Sie Asbest entfernen lassen und fragen sich, ob Sie Anspruch auf eine Prämie haben?

    In Flandern gibt es verschiedene Zuschüsse und Darlehen. Erfahren Sie hier, was möglich ist und an wen Sie sich wenden können.
    In Brüssel und in Wallonien gibt es derzeit keine finanzielle Unterstützung.

     

  • Asbest selbst zu entfernen ist in bestimmten Fällen erlaubt, muss aber immer sicher erfolgen. Jede Region hat eigene Richtlinien dafür, wie man dabei vorgeht: von verpflichtenden Schutzmaßnahmen bis hin zu spezifischen Techniken und Meldeverfahren. Hier erfahren Sie, was Sie in Flandern, Brüssel und Wallonien dürfen und was nicht.

     

  • Lassen Sie die Arbeiten von einem anerkannten Unternehmer durchführen? Dann gelten ebenfalls Regeln – nicht nur für Sie, sondern vor allem für den Fachbetrieb. Jede Region legt fest, welche Techniken zulässig sind, wie die Arbeiten auszuführen sind und welche Dokumente vorgeschrieben sind. Hier erfahren Sie, was ein Fachbetrieb in jeder Region einhalten muss.

     

  • Nicht jeder kann Asbest einfach nach Belieben entfernen. Unternehmer müssen je nach Region, in der sie tätig sind, über spezifische Genehmigungen und Zulassungen verfügen.

    In Flandern erfolgt dies über das elektronische Portal der Sozialversicherung und die Direktion „Inspektion des Wohlbefindens am Arbeitsplatz“.

    Brüssel und Wallonien wenden ihre eigenen Verfahren an.

    Hier ist ein Überblick darüber, was erforderlich ist:

  • Asbest darf niemals einfach über den Hausmüll entsorgt werden. Die Verarbeitung von Asbestabfällen ist streng geregelt und unterscheidet sich je nach Region.

    • In Flandern kann der Abfall abgeholt oder selbst zum Recyclinghof gebracht werden.
    • In Brüssel gibt es nur zwei anerkannte Sammelstellen.
    • In Wallonien können Sie jährlich spezielle Säcke erwerben und den Abfall über anerkannte Kanäle entsorgen.  Diese Säcke können bei einem der geeigneten Recyclinghöfe abgegeben werden, die Asbestabfälle sammeln und verarbeiten. Für die Abholung von Asbest können Sie auf Abholer von Asbestzement oder auf Abholer von frei gebundenem Asbest zurückgreifen. Für die Provinz Namur gilt eine Sonderregelung.