Als Selbstständiger mit einem Ein-Personen-Unternehmen unterliegen Sie der regionalen Umweltgesetzgebung. Sie müssen nicht den Arbeitgeberpflichten des föderalen Arbeitsschutzkodex entsprechen, müssen jedoch eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen beachten, die je nach Region unterschiedlich sein können.

  • Bei Arbeiten, bei denen Asbest vorhanden ist, gelten strenge Verbote.
    Es ist verboten:

    • Asbesthaltige Materialien wiederzuverwenden,

    • Diese erneut einzukapseln,

    • Oder Staub zu erzeugen, indem man schleift, bricht oder wirft.

    Auch das Anbringen von Solarmodulen oder Überdachungen auf einem Asbestzementdach oder an einer Fassade ist nicht gestattet.

    Um zu vermeiden, dass Asbestfasern freigesetzt werden, darfst du keine mechanischen Werkzeuge mit hoher Geschwindigkeit verwenden (wie Bohr-, Schleif- oder Sägemaschinen). Dasselbe gilt für Hochdruckreiniger, Kompressoren oder Trockenstrahlmittel.

    Außerdem dürfen Arbeiten mit Asbestrisiko nicht an Zeitarbeiter, Jugendliche, Studenten oder Praktikanten ausgelagert werden.

  • Siehst du, dass asbesthaltiges Material beschädigt, brüchig oder abbröckelnd ist? Dann ist die Entfernung verpflichtend.

    Bis es tatsächlich entfernt wird, darfst du es vorübergehend fixieren oder einkapseln, um die Risiken zu minimieren. Beachte jedoch: Das ist keine dauerhafte Lösung — langfristiges Einkapseln ist verboten.

    Asbest, das sich in gutem Zustand befindet, muss nicht sofort entfernt werden, aber Vorsorge ist besser als Nachsorge. Denn je schlechter der Zustand des Materials ist, desto teurer und komplizierter wird die Entfernung.

    Überprüfen Sie hier die spezifischen Vorschriften für jede Region.

  • Die Öffentliche flämische Abfallgesellschaft (OVAM) gibt spezifische Richtlinien für Fachkräfte, die regelmäßig mit Asbest in Kontakt kommen.

    Im Rahmen der Kampagne „Sei wachsam bei Asbest“ wurden klare Berufsfolder entwickelt, unter anderem für Installateure, Dachdecker und Maler.
    Diese Leitfäden bieten praktische Tipps und Sicherheitsregeln für alle, die im Feld tätig sind.

     

  • Ein Asbestinventar ist ein Dokument, das genau angibt, wo sich asbesthaltige Materialien in einem Gebäude befinden, in welchem Zustand sie sind und wie man sicher mit ihnen umgeht.

    Seit 1995 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ein solches Inventar für Gebäude zu haben, in denen Mitarbeiter tätig sind. Dieses Inventar muss jährlich aktualisiert werden.

    Wenn ein Privatkunde dich mit Arbeiten beauftragt, muss er kein Asbestinventar vorlegen – das ist die Verantwortung des Arbeitgebers. Vor Beginn der Arbeiten ist es entscheidend, zu überprüfen, ob Asbest vorhanden sein könnte und welche Vorsichtsmaßnahmen erforderlich sind.